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Blog Drohnenflüge in Wien ohne Flugbewilligung erlaubt

Drohnenflüge in Wien ohne Bewilligung erlaubt

FLUGVERBOTSZONEN

Bis zum 12.08.2022 war es so, dass Wien eine Flugverbotszone war, genauso wie einige andere Bundesländer, zum Beispiel Graz, Linz oder Salzburg. Stellt euch vor, überall dort, wo ein größerer Flughafen ist, ist es halt nicht so einfach möglich, mit einer Drohne zu fliegen.

FLUGBEWILLIGUNG

Wenn ihr mit eurer Drohne fliegen wolltet, dann war es bis jetzt so, dass ihr eine Flugbewilligung beantragen musstet. Das heißt, ihr schreibt an die Austro Control ein kurzes E-Mail, weil ihr natürlich für die Flugbewilligung ein paar Grundvoraussetzungen erfüllen müsst. Zum Beispiel muss irgendeine Art von öffentlichem Interesse bestehen oder der Drohnenflug muss für Inspektionen von Dächern oder Photovoltaik-Anlagen sein oder für wissenschaftliche Zwecke. Danach erteilt euch die Austro Control die Flugbewilligung oder eben nicht.

KOSTEN

Und das Ganze ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Das heißt, wenn ihr vorhabt, nur einmal zu starten und zu landen, kostet euch die Flugbewilligung nur EUR 140,-. Wenn ihr vorhabt, öfter zu starten und zu landen, dann kostet die Flugbewilligung EUR 390,-

Bis jetzt ist es so, dass die Austro Control an schönen und sonnigen Tagen bis zu 100 Flugbewilligungen für Drohnenflüge ausstellen muss, und das ist natürlich ein enormer administrativer Aufwand. Und da es in Zukunft sicherlich deutlich mehr Drohnenflüge und Anträge geben wird, ist es natürlich auch im Interesse der Austro Control, diese Anträge beziehungsweise Bewilligungen zu automatisieren und zu vereinfachen.

NEU IN WIEN SEIT 12.08.2022

Deshalb gibt es jetzt die Änderung, dass Drohnenflüge in Wien auch ohne Flugbewilligung möglich sind, sofern die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und die Flughöhe 30 Meter nicht überschreitet. Und das Beste an der Sache ist: Das Ganze gilt sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich. Das heißt, wenn ihr mit Drohnen Videos oder Fotos Geld verdient, dann habt ihr hier keine Stolpersteine im Weg, sondern es gilt genau die gleiche Regelung.

Wenn ihr mit Drohnen unter 250g maximal 30 Meter hoch fliegt, dann braucht ihr keine Flugbewilligung mehr. Aber ihr müsst euch natürlich trotzdem noch an die Regeln in eurer Kategorie halten, in der ihr fliegt. Diese Änderung gilt jetzt speziell für Wien. Wenn ihr Flugbewilligungen in einem anderen Bundesland benötigt, wendet euch auf alle Fälle an die Austro Control. Es kann sein, dass durch die Regulierung dort die Flugbewilligung ganz einfach per Telefon ausgestellt wird und vielleicht auch gar nichts kostet.

Und ein kleiner Tipp am Rande noch: Als Drohnenpiloten sind wir alle Teilnehmer des Luftverkehrs, deswegen müssen wir uns auch an das Luftfahrtgesetz halten. Bei Verstößen gegen das Luftfahrtgesetz drohen Strafen bis zu EUR 20.000,-. Und natürlich ist es für uns als Drohnenpiloten auch essenziell, die Drohne zu versichern und zu registrieren.

Bis neulich.


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